Erfolg durch Vertrauen – Verhaltensregel „Trusted Data Processor“ für Auftragsverarbeiter
Wir bieten mit der Verhaltensregel nach Art. 40 DS-GVO ein wirksames Instrument.

DataAgenda Plus erläutert Trusted Data Processor
unter Mitwirkung von Dr. Stefan Brink, Professor Dr. Rolf Schwartmann, Dr. Niels Lepperhoff, RA Andreas Jaspers
Verhaltensregel
Trusted Data Processor
MEHR LESEN
Trusted Data Processor
MEHR LESEN
Verpflichtete Unternehmen
MEHR LESEN
Für Datenschutzbeauftragte
MEHR LESEN
Über uns
MEHR LESEN
Beschwerde
MEHR LESEN
Erfolg durch Vertrauen - Verhaltensregel "Trusted Data Processor" für Auftragsverarbeiter
Wir bieten mit der Verhaltensregel nach Art. 40 DS-GVO ein wirksames Instrument. Die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragsverarbeiter wird kosteneffizienter durch Standardisierung. Zusätzliches Plus: Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gibt Sicherheit und erleichterte Datenschutznachweise.