Erfolg durch Vertrauen – Verhaltensregel Trusted Data Processor

Rechtssicher, transparent, standardisiert: Auftragsverarbeiter vereinfachen Zusammenarbeit mit Auftraggebern.

Unterschiedliche Vorstellungen und Anforderungen von Kunden treiben die Aufwände hoch und verzögern Vertragsabschlüsse. Auftragsverarbeiter stehen vor der Herausforderung, heterogene Anforderungen zu managen und dabei die Kosten im Blick zu behalten.

Mit der Verhaltensregel für Auftragsverarbeiter Trusted Data Processor liegt eine Verhaltensregel vor, die das Zusammenspiel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer konkretisiert und vereinfacht. Trusted Data Processor basiert auf den fachlichen Vorarbeiten der Datenschutzfachverbände GDD e.V. und BvD e.V.. Durch aufsichtsbehördliche Genehmigung erlangen Unternehmen, die sich auf die Verhaltensregel verpflichten, verschiedene rechtliche Vorteile wie z.B. bei Nachweispflichten, Bußgeldverfahren und Haftung. Hervorzuheben sind sowohl die gewonnene Rechtssicherheit als auch eine Standardisierung, was ein Auftragsverarbeiter datenschutzrechtlich zu leisten hat und was nicht. Sie als Auftragsverarbeiter müssen das Rad nicht neu erfinden. Prozesse, Vertragsinhalte und mehr gibt die Verhaltensregel vor. Kunden wissen durch die Selbstverpflichtung so auf einen Blick, was sie erwartet.

Unternehmen, die sich auf Trusted Data Processor verpflichtet haben, werden von der DSZ als Kontrollstelle iSd Art. 41 DS-GVO überwacht. Die Überwachung schließt neben regelmäßigen Kontrollen auch die Behandlung von Beschwerden ein.

Die Kosten

verpflichtet auf Verhaltensregel Trusted Data Processor

Folgejahre

2.440,-/Jahr*
  • Aufrechterhaltung der Selbstverpflichtung
  • Stichprobenartige Überprüfung der Konformität mit der Verhaltensregel

*je Leistung, zzgl. MwSt.

In wenigen Schritten zur Selbstverpflichtung:

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1. Antrag herunterladen

Laden Sie den Antrag herunter.

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2. Antrag ausfüllen

Füllen Sie den Antrag aus.

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3. Nachweise zusammenstellen

Stellen Sie alle im Antrag aufgeführten Nachweise zur Einhaltung der Verhaltensregel zusammen.

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4. Onlineantrag ausfüllen

Füllen Sie das untenstehende Antragsformular vollständig aus und laden Sie alle geforderten Unterlagen hoch.

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5. Überweisung der Gebühr

Überweisen Sie die 1. Hälfte der Gebühr für das erste Jahr.

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6. Prüfung des Antrags

Die DSZ wird Ihren Antrag nach Zahlungseingang prüfen und Sie über das Ergebnis per E-Mail informieren. 

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7. Überweisung der Gebühr

Überweisen Sie die 2. Hälfte der Gebühr für das erste Jahr.

Erfolg durch Vertrauen - Verhaltensregel "Trusted Data Processor" für Auftragsverarbeiter

Wir bieten mit der Verhaltensregel nach Art. 40 DS-GVO ein wirksames Instrument. Die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragsverarbeiter wird kosteneffizienter durch Standardisierung. Zusätzliches Plus: Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gibt Sicherheit und erleichterte Datenschutznachweise.

Noch Fragen?

030 - 754 391 597