Erfolg durch Vertrauen
Verhaltensregeln konkretisieren datenschutzrechtliche Anforderungen. Durch die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung entsteht Rechtssicherheit.
Für Auftragsverarbeiter
- Standardisierte Abläufe
- Mehr Rechtssicherheit dank aufsichtsbehördlicher Genehmigung
- Arbeitserleichterung durch detaillierte Muster
Für Auftraggeber
- Ersparnis von Zeit und Kosten dank standardisierter organisatorischer Schnittstellen zwischen Auftraggeber und Auftragsverarbeiter
- Einfachere Verwaltung zahlreicher Auftragsverarbeiter
- Trusted Data Processor wird von der DSZ als Kontrollstelle nach Art. 41 DS-GVO überwacht.
Für Datenschutzbeauftragte
- Hilfsmittel für die tägliche Arbeit
- Arbeitserleichterung durch detaillierte Muster
- Aufsichtsbehördlich genehmigter Leitfaden
Erfolg durch Vertrauen - Verhaltensregel "Trusted Data Processor" für Auftragsverarbeiter
Wir bieten mit der Verhaltensregel nach Art. 40 DS-GVO ein wirksames Instrument. Die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragsverarbeiter wird kosteneffizienter durch Standardisierung. Zusätzliches Plus: Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gibt Sicherheit und erleichterte Datenschutznachweise.