Erfolg durch Vertrauen

Verhaltensregeln konkretisieren datenschutzrechtliche Anforderungen. Durch die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung entsteht Rechtssicherheit.

Für Auftragsverarbeiter

  • Standardisierte Abläufe
  • Mehr Rechtssicherheit dank aufsichtsbehördlicher Genehmigung
  • Arbeitserleichterung durch detaillierte Muster

Für Auftraggeber

  • Ersparnis von Zeit und Kosten dank standardisierter organisatorischer Schnittstellen zwischen Auftraggeber und Auftragsverarbeiter
  • Einfachere Verwaltung zahlreicher Auftragsverarbeiter
  • Trusted Data Processor wird von der DSZ als Kontrollstelle nach Art. 41 DS-GVO überwacht.

Für Datenschutzbeauftragte

  • Hilfsmittel für die tägliche Arbeit
  • Arbeitserleichterung durch detaillierte Muster
  • Aufsichtsbehördlich genehmigter Leitfaden

Erfolg durch Vertrauen - Verhaltensregel "Trusted Data Processor" für Auftragsverarbeiter

Wir bieten mit der Verhaltensregel nach Art. 40 DS-GVO ein wirksames Instrument. Die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragsverarbeiter wird kosteneffizienter durch Standardisierung. Zusätzliches Plus: Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gibt Sicherheit und erleichterte Datenschutznachweise.

Noch Fragen?

030 - 754 391 597