BESCHWERDE
Sie haben die Möglichkeit, sich über Unternehmen zu beschweren, die sich einer von uns überwachten Verhaltensregel unterworfen haben. Die Beschwerde muss sich auf die Einhaltung der Verhaltensregel beziehen. Für andere Beschwerden wenden Sie sich bitte an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Wenn Sie über Belege für einen Verstoß gegen eine von uns überwachte Verhaltensregel verfügen, laden Sie diese bitte zusätzlich hoch. Die Angabe der E-Mailadresse und Postanschrift ist erforderlich, um bei Rückfragen mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und Sie über das Ergebnis Ihrer Beschwerde zu informieren.