Trusted Data Processor

Standardisierung und Rechtssicherheit dank aufsichtsbehördlicher Genehmigung vereinfachen die Zusammenarbeit von Auftraggebern und Auftragsverarbeitern um ein Vielfaches.

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften sollte selbstverständlich sein. Die Erfahrung lehrt das Gegenteil. Verhaltensregeln erlauben Unternehmen, ihre Datenschutz-Compliance gegenüber Kunden und Partnern zu demonstrieren.

Verhaltensregeln konkretisieren datenschutzrechtliche Anforderungen. Durch die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung entsteht Rechtssicherheit. Durch eine Selbstverpflichtung auf eine Verhaltensregel zeigen Unternehmen, dass sie sowohl den in der Verhaltensregel festgelegten Vorgaben folgen sowie sich deren Überwachung durch eine Kontrollstelle unterwerfen. Die Kontrollstelle ist Anlaufstelle für Beschwerden und kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Verhaltensregel.

Für Auftragsverarbeiter liegt die umfassende Verhaltensregel „Trusted Data Processor“ vor, auf deren Einhaltung Sie sich verpflichten können. Datenschutz wird nach außen sichtbar, bringt mehr Kundenvertrauen und Geschäftserfolg. Durch dieses Zeichen wird die Teilnahme sichtbar bestätigt.

u

Schon gewusst?

Auftragsverarbeiter geben insbesondere bei günstigen Leistungen mehr Geld für Compliance aus als sie einnehmen. 

Erfolg durch Vertrauen - Verhaltensregel "Trusted Data Processor" für Auftragsverarbeiter

Wir bieten mit der Verhaltensregel nach Art. 40 DS-GVO ein wirksames Instrument. Die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragsverarbeiter wird kosteneffizienter durch Standardisierung. Zusätzliches Plus: Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gibt Sicherheit und erleichterte Datenschutznachweise.

Noch Fragen?

030 - 754 391 597